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Begrüßungsfoto / Fotoalbum / Fotozugriffsrechte
  1. Wie kann ich Fotos ins Profil laden?
    Hinweis vorab: Das Laden eines Fotos ist grundsätzlich erst im Mitgliederbereich möglich. Dorthin gelangst du erst, nachdem du ein komplettes Profil (also Benutzername, Selbstbeschreibung, Wunschpartnerbeschreibung) angelegt und deine Registrierung bestätigt hast.

    Spätzlesuche unterscheidet zwischen dem "Begrüßungsfoto" (maximal 1 Foto) und dem "Fotoalbum" (maximal 5 Fotos). Folgendermaßen kannst du ein Foto laden:

    Betätige auf der Seite "Mein Profil" entweder den Link "Begrüßungsfoto" oder den Link "Fotoalbum". Du gelangst so jeweils auf eine Seite, von der aus du dein Fotomaterial direkt ins Profil laden kannst. Dort findest du auch eine konkrete Anleitung.
  2. Ich möchte eigentlich kein Foto laden, muss ich ein Foto laden?
    Nein, Fotos sind optional. Spätzlesuche bietet dir aber die Möglichkeit, die Zugriffsrechte auf dein Begrüßungsfoto bzw. Fotoalbum zu beschränken, sodass du selbst entscheiden kannst, wer dein Fotomaterial einsehen darf.

    Grundsätzlich ist es empfehlenswert, ein Foto zu veröffentlichen. Dein Profil erhält dadurch eine wesentlich höhere Aufmerksamkeit und deine Chancen auf eine erfolgreiche Partnersuche steigen deutlich (nicht zuletzt da Profile ohne Fotos in den Listen ggf. weiter hinten angezeigt werden).

    Dein Profil (also auch dein Fotomaterial) kann ausschließlich von anderen Mitgliedern im geschützten Mitgliederbereich eingesehen werden (sofern das Mitglied überhaupt die Fotozugriffsrechte besitzt); Suchmaschinen (z.B. Google etc.) können dein Profil und somit dein Fotomaterial nicht finden. Selbstverständlich wird dein Fotomaterial (wie alle deine Daten) unter strengen Sicherheitsvorkehrungen in einem deutschen Rechenzentrum gespeichert.

    Schließlich kannst du dein Fotomaterial auch jederzeit wieder komplett löschen.
  3. Was ist der Unterschied zwischen dem Begrüßungsfoto und den Fotos im Fotoalbum?
    Eine Erklärung hierzu sowie zahlreiche Tipps findest du im Ratgeberbeitrag "Das richtige Bild abgeben" in unserer Spätzlepresse.
  4. Welche Art Fotos veröffentliche ich in meinem Profil?
    Tipps bezüglich der Veröffentlichung von Fotos findest du im Ratgeberbeitrag "Das richtige Bild abgeben" in unserer Spätzlepresse.
  5. Ich erhalte die Fehlermeldung, dass mein Foto zu groß ist, was mache ich?
    Wende dich in diesem Fall über die Kontaktseite an unseren Kundenservice. Dieser wird dir eine E-Mail-Adresse nennen, an die du das zu große Fotomaterial senden kannst.

    Wir werden anschließend die Dateigröße deines Fotomaterials verkleinern und das Foto bzw. die Fotos deinem Profil hinzufügen. Dieser Service ist kostenlos.
  6. Wie lange dauert es, bis meine neu geladenen Fotos in meinem Profil erscheinen?
    In aller Regel wird neu geladenes Fotomaterial innerhalb von 24 Stunden sichtgeprüft bzw. freigeschaltet, meist wesentlich schneller. Bitte habe Verständnis, dass die Dauer bis zur Fotofreischaltung variieren kann (z.B. je nach Tageszeit und/oder Aufkommen).

    Warum eine Überprüfung von Fotomaterial?
    Um eine hohe Seriosität und Qualität unter Einhaltung der Fotorichtlinien zu gewährleisten, werden alle Bilder von unserem Kundenservice geprüft, bevor sie im Profil sichtbar sind.

    Wichtiger Hinweis: Du selbst kannst dein eigenes Fotomaterial grundsätzlich immer einsehen. Also auch dann, wenn es sich eigentlich noch im Freischaltungsprozess befindet oder du dein Fotomaterial zugriffsbeschränkt hast.
  7. Was bedeutet die Fotozugriffsbeschränkung? Warum werden so viele Fotos verpixelt dargestellt?
    Viele Mitglieder hegen den Wunsch nach Anonymität bzw. bestmöglichem Schutz der eigenen Daten (also auch der Fotodaten; siehe hierzu unbedingt auch "Wichtige Info" unten). Spätzlesuche nimmt die Wünsche seiner Mitglieder sehr ernst und bietet daher die Möglichkeit der Zugriffsbeschränkung des eigenen Fotomaterials. Du kannst dabei zwischen zwei unterschiedlichen Fotozugriffs-Einstellungen wählen:

    • Keine Zugriffsbeschränkung (Standardeinstellung):
      In diesem Fall können alle Mitglieder (des von dir gesuchten Geschlechts) dein Fotomaterial einsehen.
    • Mit Zugriffsbeschränkung:
      In diesem Fall können nur von dir ausgewählte Mitglieder dein Fotomaterial einsehen. Allen anderen Mitgliedern wird dein Fotomaterial entweder überhaupt nicht oder so verpixelt angezeigt, dass deine Person nicht zu erkennen ist. Genaue Informationen zur Zugriffsbeschränkung bzw. zur Einräumung von Bildeinsichtsrechten erhältst du über nachfolgende Fragen.

    Wichtige Info:
    Eine Zugriffsbeschränkung bedeutet erfahrungsgemäß nicht, dass die jeweilige Person sich für unattraktiv hält oder gar etwas zu verbergen hat! Es hat also überhaupt nichts mit mangelnder Seriosität zu tun, ganz im Gegenteil: Eine Zugriffsbeschränkung gründet sich auf dem schlichten Wunsch des Einzelnen nach größtmöglichem Datenschutz hinsichtlich des eigenen Fotomaterials!
  8. Wo bzw. wie kann ich mein Fotomaterial zugriffsbeschränken bzw. eine Zugriffsbeschränkung wieder aufheben?
    Auf allen Seiten, auf denen das Hochladen eines Fotos möglich ist (also z.B. auf den Seiten "Begrüßungsfoto" sowie "Fotoalbum"), kannst du die jeweiligen Fotozugriffsrechte einstellen (erkennbar an dem grünen Vorhängeschloss-Symbol). Betätige hierzu einfach entsprechenden Link.

    Zudem kannst du die Fotozugriffsrechte auf der Seite "Fotozugriffsrechte verwalten" einstellen. Diese Seite erreichst du u.a. über den Hauptnavigationspunkt "Mein Profil".

    Hinweis:
    Du kannst für das "Begrüßungsfoto" und für das "Fotoalbum" jeweils separat die Fotozugriffsrechte einstellen. Dies hat den Vorteil, dass du z.B. dein "Begrüßungsfoto" für andere Mitglieder öffentlich zugänglich machen, die Bilder im Fotoalbum dagegen zugriffsbeschränken kannst. Selbstverständlich kannst du auch allesamt zugriffsbeschränken bzw. allesamt öffentlich einsehbar machen, wie es dir lieber ist.

    Bedenke dabei jedoch immer, dass ein gewisser Anteil von Kunden grundsätzlich Profile mit zugriffsbeschränkten Fotomaterial ignoriert. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Je weniger Fotomaterial du zugriffsbeschränkst, desto höher sind wahrscheinlich deine Kontaktchancen.

    Eine allgemeinere Darstellung der Fotozugriffsbeschränkung findest du hier.
  9. Ich besitze zugriffsbeschränktes Fotomaterial, wie kann ich einer bestimmten Person hierfür Bildeinsichtsrechte gewähren?
    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einer bestimmten Person die Bildeinsichtsrechte für dein zugriffsbeschränktes Fotomaterial zu gewähren:

    • Direkt (anfragelos bzw. einseitig) per Betätigung der "Fotozugriff gewähren"-Funktion:
      Diese Funktion findest du im Steckbrief der jeweiligen Person, unterhalb des Begrüßungsfotos. Betätige einfach den entsprechenden Link. Zudem wird dir diese Funktion in Verbindung mit dem Versenden einer Nachricht angeboten. Markiere in diesem Fall das entsprechende Ankreuzkästchen unterhalb des Nachrichtenformulars.

      Bitte beachte: Da du in diesem Fall der Person anfragelos (also ohne von der Person eine Bildeinsichtsrechteanfrage erhalten zu haben) die Bildeinsichtsrechte gewährst, erhältst du damit nicht gleichzeitig auch die Bildeinsichtsrechte für zugriffsbeschränktes Fotomaterial dieser Person. Sofern die Person ihr Fotomaterial also zugriffsbeschränkt hat oder in Zukunft beschränken wird, müsstest du ggf. zusätzlich die Bildeinsichtsrechte erfragen.
    • Indirekt (bzw. gegenseitig) per "Bildeinsicht erfragen"-Funktion:
      Willst du die Gewährung deiner Fotozugriffsrechte an eine Person davon abhängig machen, dass du ebenfalls Bildeinsichtsrechte auf das zugriffsbeschränkte Fotomaterial der Person erhältst, dann stelle eine Bildeinsichtrechteanfrage an die Person.

      Mit dem Erhalt der Bildeinsichtsrechte werden der Person (gemäß des Gleichberechtigungsprinzips) automatisch auch Zugriffsrechte auf dein Fotomaterial eingeräumt.

      Die Funktion "Bildeinsicht erfragen" findest du ggf. im Steckbrief der jeweiligen Person, anstelle des Begrüßungsfotos bzw. des Fotoalbums (sofern die Person zugriffsbeschränktes Fotomaterial geladen hat). Betätige einfach den entsprechenden Link. Zudem wird dir diese Funktion ggf. in Verbindung mit dem Versenden einer Nachricht angeboten. Markiere in diesem Fall das entsprechende Ankreuzkästchen unterhalb des Nachrichtenformulars.
  10. Warum kann ich mein eigenes Foto unverpixelt sehen, ich habe es doch zugriffsbeschränkt, ist das ein Fehler?
    Nein, keine Sorge, du selbst kannst dein/e Foto/s grundsätzlich immer sehen. Also auch dann, wenn du die Einsichtsrechte auf "zugriffsbeschränkt" eingestellt hast.
  11. Wie kann ich erkennen, welche Personen Bildeinsichtsrechte für mein zugriffsbeschränktes Fotomaterial besitzen?
    In deiner Fotozugriffsliste sind alle Personen bzw. Profile aufgeführt, die Bildeinsichtsrechte für dein zugriffsbeschränktes Fotomaterial besitzen.

    Bitte beachte: Die Fotozugriffsliste ist natürlich nur dann relevant, sofern du überhaupt zugriffsbeschränktes Fotomaterial besitzt.
  12. Wie kann ich einer Person die Bildeinsichtsrechte für mein zugriffsbeschränktes Fotomaterial wieder entziehen? Und warum wird manchmal der Entzug nicht sofort wirksam?
    Es gibt zwei Möglichkeiten, einer Person die Bildeinsichtsrechte für dein zugriffsbeschränktes Fotomaterial wieder zu entziehen:

    • Per "Fotozugriff entziehen"-Funktion:
      Betätige hierzu einfach den Link namens "Fotozugriff entziehen" im Steckbrief der jeweiligen Person (unterhalb des Begrüßungsfotos).
    • Per Löschung des Profils aus deiner Fotozugriffsliste:
      Lösche das Profil der entsprechenden Person einfach wieder aus deiner Fotozugriffsliste.

    Wichtiger Hinweis:
    Wenn du der Person die Bildeinsichtsrechte für dein Fotomaterial über eine Bildeinsichtsanfrage gewährt hast, wird der Entzug erst wirksam, nachdem die Person zumindest einmal dein Profil nach der erfolgten Bildeinsichtsrechtegewährung aufgerufen hat. Findet kein Profilbesuch innerhalb von 7 Tagen nach der Bildeinsichtsrechtegewährung statt, dann wird der Entzug dennoch durchgeführt.

    Ursprünglich direkt (anfragelos bzw. einseitig) erteilte Bildeinsichtsrechte werden hingegen sofort zurückgenommen.
  13. Was bedeutet "Bildeinsicht erfragen" und wie wie funktioniert dies?
    Die "Bildeinsicht erfragen"-Funktion wird immer dann angeboten, wenn eine Person zugriffsbeschränktes Fotomaterial geladen hat. Wenn du diese Funktion nutzt, wird die jeweilige Person darüber informiert, dass du gerne die Bildeinsichtsrechte für das zugriffsbeschränkte Fotomaterial hättest. Du wirst dann im Anschluss automatisch von uns benachrichtigt, sobald die Person deine Anfrage nach Bildeinsicht bearbeitet hat.

    Es gibt zwei Möglichkeiten, eine "Anfrage nach Bildeinsicht" zu stellen:

    1. Betätige den Link namens "Bildeinsicht erfragen" im Steckbrief der jeweiligen Person (du findest den Link anstelle des Begrüßungsfotos).
    2. Markiere das entsprechende Ankreuzkästchen (unterhalb des Nachrichtenformulars) in Verbindung mit dem Versenden einer Nachricht.

    Wichtiger Hinweis
    Wenn die Möglichkeit des Versands einer Nachricht besteht, dann ist die "Anfrage nach Bildeinsicht" nur in Verbindung mit einer persönlichen Nachricht möglich (also entsprechend o.g. Möglichkeit 2).

    Bitte beachte zudem:
    Wenn dir die Bildeinsichtsrechte aufgrund deiner Anfrage gewährt werden, dann erhält die Person im Gegenzug (gemäß des Gleichberechtigungsprinzips) selbstverständlich auch die Bildeinsichtsrechte für dein Fotomaterial; sofern du überhaupt zugriffsbeschränktes Fotomaterial geladen hast. Wenn du überhaupt (noch) kein zugriffsbeschränktes Fotomaterial besitzt, dann erhält die Person dann Bildeinsichtsrechte auf dein Fotomaterial, sobald du selbst Fotomaterial lädst bzw. sobald du dein Fotomaterial zugriffsbeschränkst.
  14. Was bedeutet "Fotowunsch äußern" und wie funktioniert dies?
    Die "Fotowunsch"-Funktion wird immer dann angeboten, wenn eine Person keinerlei Fotomaterial geladen hat. Wenn du diese Funktion nutzt, wird die jeweilige Person darüber informiert, dass du gerne einen optischen Eindruck von ihr hättest (es wird sozusagen der Wunsch nach einem Foto übermittelt). Du wirst dann im Anschluss automatisch von uns benachrichtigt, sobald die Person deinen Fotowunsch bearbeitet hat.

    Es gibt zwei Möglichkeiten, einen "Fotowunsch" zu äußern:

    1. Betätige den Link namens "Fotowunsch äußern" im Steckbrief der jeweiligen Person (du findest den Link anstelle des Begrüßungsfotos).
    2. Markiere das entsprechende Ankreuzkästchen (unterhalb des Nachrichtenformulars) in Verbindung mit dem Versenden einer Nachricht.

    Wichtiger Hinweis
    Wenn die Möglichkeit des Versands einer Nachricht besteht, dann ist die Äußerung eines Fotowunsches nur in Verbindung mit einer persönlichen Nachricht möglich (also entsprechend o.g. Möglichkeit 2).

    Bitte beachte zudem:
    Wenn die Person deinem Fotowunsch zwar entsprechen sollte, das daraufhin geladene Fotomaterial aber zugriffsbeschränkt, dann verhält sich dein Fotowunsch entsprechend einer Anfrage nach Bildeinsicht. Dein Fotowunsch wird in diesem Fall sozusagen automatisch zu einer Anfrage nach Bildeinsicht umgewandelt.

    Warum dies relevant ist:
    Wenn dir daraufhin die Bildeinsichtsrechte gewährt werden, dann erhält die Person im Gegenzug (gemäß des Gleichberechtigungsprinzips) selbstverständlich auch die Bildeinsichtsrechte für dein Fotomaterial; sofern du überhaupt zugriffsbeschränktes Fotomaterial geladen hast. Wenn du überhaupt (noch) kein zugriffsbeschränktes Fotomaterial besitzt, dann erhält die Person dann Bildeinsichtsrechte auf dein Fotomaterial, sobald du selbst Fotomaterial lädst bzw. sobald du dein Fotomaterial zugriffsbeschränkst.
  15. Was bedeutet das Gleichberechtigungsprinzip im Zuge der Anfrage nach Bildeinsichtsrechten?
    Damit ist folgendes gemeint: Wenn du einer Person eine Anfrage nach Bildeinsicht über die gleichnamige "Bildeinsicht erfragen"-Funktion zukommen lässt und die Person dir daraufhin die Bildeinsichtsrechte gewährt, so erhält die Person selbstverständlich auch die Bildeinsichtsrechte für dein Fotomaterial; sofern du überhaupt zugriffsbeschränktes Fotomaterial geladen hast. Wenn du überhaupt (noch) kein zugriffsbeschränktes Fotomaterial besitzt, dann erhält die Person dann Bildeinsichtsrechte auf dein Fotomaterial, sobald du selbst Fotomaterial lädst bzw. sobald du dein Fotomaterial zugriffsbeschränkst.

    Wichtige Info:
    Wenn dir dagegen jemandem direkt (anfragelos bzw. einseitig) die Bildeinsichtsrechte gewährt bzw. wenn du jemandem direkt die Bildeinsichtsrechte gewährst (über die "Fotozugriff gewähren"-Funktion), dann gilt dieses Gleichberechtigungsprinzip selbstverständlich nicht. In diesem Fall müsstest du ggf. zusätzlich die Bildeinsichtsrechte erfragen.
  16. Warum wird bei manchen Profilen die "Fotowunsch"- bzw. "Bildeinsichtsanfrage"-Funktion nicht angeboten?
    Dies kann verschiedene Gründe haben:

    • Du hast der Person bereits einen "Fotowunsch" bzw. eine "Bildeinsichtsanfrage" zukommen lassen.
    • Die Person hat erst vor kurzem Fotomaterial ins Profil geladen, welches sich noch im Freischaltungsprozess befindet (aus Gründen der Qualitätssicherung wird jedes neu hinzugefügte Foto von einem Mitarbeiter geprüft und händisch - in der Regel innerhalb einiger Stunden - freigeschaltet).
    • Die Person hat bereits Fotomaterial geladen und dieses nicht zugriffsbeschränkt (in diesem Fall kannst du das Foto direkt sehen).
  17. Warum kann ich das Fotomaterial noch nicht einsehen, obwohl ich die Nachricht "Fotowunsch wurde entsprochen" erhalten habe?
    Bitte verwechsle nicht "Fotowunsch wurde entsprochen" mit "Bildeinsichtsrechte erteilt".

    Die Nachricht "Fotowunsch wurde entsprochen" erhältst du, wenn eine Person ursprünglich überhaupt kein Fotomaterial geladen hatte, aufgrund deiner Anfrage ("Fotowunsch äußern") dann aber ein Foto hochgeladen hat.

    Die Nachricht "Bildeinsichtsrechte eingeräumt" erhältst du hingegen dann, wenn eine Person zugriffsbeschränktes Fotomaterial geladen hatte und dir die Bildeinsichtsrechte aufgrund deiner Anfrage ("Bildeinsichtsrechte erfragen") gewährt hat.

    Es handelt sich also um unterschiedliche Fälle. Wenn du also eine Nachricht mit dem Betreff "Fotowunsch wurde entsprochen" erhältst, das Foto jedoch nicht sehen kannst, dann hat die Person zwar deinem Fotowunsch entsprochen (also ein Bild hochgeladen), dir leider aber noch keine Bildeinsichtsrechte eingeräumt (obwohl wir in solchen Fällen die Person explizit darauf hinweisen).

    Was du in diesem Fall machen kannst:
    Zunächst einmal 1-2 Tage abwarten, denn erfahrungsgemäß erfolgt die Erteilung der Fotozugriffsrechte etwas zeitverzögert. Jedenfalls: Dein ursprünglicher Fotowunsch liegt der Person inzwischen in aktualisierter Form vor (in Form einer Anfrage nach Bildeinsicht). Sobald die Person dir die Bildeinsichtsrechte gewährt hat, wirst du von uns per Nachricht informiert.

    Sollte nach ca. 1-2 Tagen immer noch keine Gewährung der Bildeinsichtsrechte erfolgt sein (oder wenn du nicht bis dahin warten willst), dann empfehlen wir dir, der Person zur Erinnerung nochmals eine kurze Textnachricht zukommen zu lassen, samt einer nett formulierten Bitte um Fotofreigabe.
  18. Warum kann ich das Fotomaterial immer noch nicht einsehen, obwohl mir die Bildeinsichtsrechte gewährt wurden?
    In diesem Fall kann es sein, dass du die entsprechende Profilansicht erst nochmals neu laden musst. Betätige hierzu den gleichnamigen Link "Ansicht neu laden" im Profil der entsprechenden Person (unterhalb des Begrüßungsfotos).